Eigentum bei Eheende – Das sind die Optionen
Eigentum bei Eheende – Das sind die Optionen
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Verheiratete Paare haben oft ein gemeinsames Haus, das häufig nicht nur das Zuhause dar, sondern auch einen wesentlichen Vermögenswert und eine bedeutende Komponente der Altersvorsorge. Aber wie regelt man die Immobilie bei einer Scheidung?
Muss die Immobilie direkt verkauft werden?
Nein, nicht zwangsläufig. Wir beraten Sie bei der besten Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Kontaktieren Sie uns für eine Beratung!
Zugewinngemeinschaft und Immobilien
Die Zugewinngemeinschaft ist bei Eheschließungen weit verbreitet. Das bedeutet, dass alle während der Ehe erworbenen Güter und Schulden beiden Partnern gehören. Die Aufteilung ist leider selten unkompliziert.
Realteilung: Immobilie in zwei getrennte Wohnungen aufteilen
Diese Lösung sieht vor, dass beide Ex-Partner in der Immobilie bleiben und jeweils einen Teil besitzen. Dies wird im Grundbuch durch eine notarielle Teilungserklärung festgehalten. Nicht jede Immobilie ist dafür geeignet, daher sollte ein Experte hinzugezogen werden.
Übertragung der Immobilie auf die Kinder
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Immobilie auf die Kinder zu übertragen. Hierfür ist die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts nötig. Alternativ kann auch nur ein Ehepartner seinen Eigentumsanteil dem Kind schenken, was die Einwilligung des anderen Partners voraussetzt.
Übertragung: Verbleib in der Immobilie und Ausgleichszahlung
Eine weitere Lösung ist mehr lesen... die Übertragung des Eigentums an einen Partner. Der andere Partner bekommt eine Ausgleichszahlung, die vom Marktwert der Immobilie und den Eigentumsanteilen abhängt. Auch die laufenden Kreditverpflichtungen müssen übernommen werden.
Öffentliche Teilungsversteigerung
Falls keine Einigung erzielt werden kann, kann die Immobilie auf Antrag öffentlich versteigert werden. Hierbei muss man vorsichtig sein: Der Erlös deckt häufig nicht die Schulden, und das Höchstgebot ist meist niedriger als bei professionellem Verkauf. Dies führt oft zu Schulden, für die beide Ehepartner haften. Daher ist eine einvernehmliche Lösung immer vorzuziehen.
Das Haus vermieten
Wenn ein Verkauf unvorteilhaft ist oder das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden kann, könnte die Vermietung eine sinnvolle Option sein. Dann müssen die Ex-Partner als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler einschalten.
Verkauf der Immobilie
Die Mehrheit der Paare entscheidet sich bei einer Scheidung für den Verkauf der gemeinsamen Immobilie. Nach dem Trennungsjahr kann jeder Partner den Verkauf der Immobilie fordern. Ein erfahrener Immobilienexperte übernimmt die gründliche Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit potenziellen Käufern in Ihrem Interesse. Damit können Sie sich auf andere Aspekte der Scheidung fokussieren.
Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Immobilienmakler gerne zur Verfügung. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre Situation.
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